Aktuelles - Privatimmobilien 2020

Erfolgsgeschichte – Familienzuwachs / Familienvergrößerung - Rechtstipp

Unser Kunde wohnte in diesem Gebäude in Mannheim: tolle Lage, super Wohnung, moderne Einrichtung … Gerade in den letzten Jahren wurde die Wohnung von unserem Kunden mit viel Liebe modernisiert. Er wohnte dort bereits über 10 Jahre. In dieser Wohnung haben sich die beiden kennen gelernt.
Für ein Kind war die Wohnung noch groß genug aber das zweite war bereits unterwegs. Als ich die Kunden kennen lernte, war sie im 5. Monat schwanger.
Nach unserer Kaufpreisermittlung für die Wohnung kam die Aussage: „Was! – Echt!, das ist ja Wahnsinn.“

Die nächsten Schritte sind schnell erzählt. Wir konnten den genannten Preis erzielen, waren beim Notar, 2 Wochen später haben die beiden ihr zweites gesundes Kind geboren. Zur Übergabe der Wohnung ca. 2 Monate nach dem Notartermin hatten die beiden ihr Traumhaus gefunden und waren bereits ausgezogen.
Geld war nun mehr da als erwartet und die notwendige Kreditlinie war damit ebenfalls höher ...
Übrigens: In einer selbstbewohnten Wohnung oder Haus muss man keine 10 Jahre wohnen, um diese steuerfrei verkaufen zu können – hier reichen maximal 3 Jahre.

Auszug Gesetztext:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alternative) genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Die Voraussetzung „Nutzung eigene Wohnzwecke“ ist erfüllt, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut allein, mit seinen Familienangehörigen oder gemeinsam mit einem Dritten bewohnt hat.

Beispiel:
A hat seine in 2019 erworbene Eigentumswohnung ab Dezember 2019 bis Januar 2021 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Diese Wohnung könnte auch wenn ein Gewinn bei der Veräußerung entsteht, steuerfrei verkauft werden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).      

Geschäftsführer Jörg-Dieter Rünzler

Jörg-Dieter Rünzler
Dipl. Kfm. Geschäftsführer